Gerichtsurteil stellt deutsche Lebensmittelüberwachung in Frage
Seevetal (ots) - Mit Verwunderung nimmt die Abraham Schinken GmbH ein Urteil des Bundespatentgerichts in Sachen Schwarzwälder Schinken vom 13. Oktober 2011 zur Kenntnis.
Danach soll aufgrund der Beschwerde des Schutzverbandes der Schwarzwälder Schinkenhersteller e.V. das Schneiden und Verpacken des Schinkens ebenfalls im Schwarzwald erfolgen.
Quelle hierzu auf presseportal.de
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