VG Berlin: «Schweinebraten» darf nicht aus mehreren Fleischstücken zusammengefügt sein
Ein Fleischprodukt darf nicht als «Schweinebraten» bezeichnet werden, wenn es durch Zusammenfügung mehrerer Fleischstücke erzeugt wurde. Ansonsten liegt eine Irreführung der Verbraucher vor. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Urteil vom 20.10.2011, Az.: VG 14 K 43.09).
Quelle hierzu auf beck-aktuell.beck.de
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